Grenzbepflanzung mit Kirschlorbeer

Ein ganz wichtiges Thema beim Setzen einer Hecke, egal ober Kirschlorbeer oder Laubhecke ist der Grenzabstand zum Nachbarn.

Um eventuell späteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen, sollte man sich schon zu Anfang der Bepflanzung Gedanken darüber machen, welche Ausmaße die angedachte Hecke einnehmen wird.

Um es konkret auf die Kirschlorbeerhecke zu beziehen, so kursieren im Internet doch ziemliche abenteuerliche Größenangaben zu den einzelnen Sorten.

So las ich erst heute auf der Shopseite einer ausgewiesenen Baumschulfirma die folgende Beschreibung zu dem Kirschlorbeer Caucasia „Cucasica wächst schlank, dicht und aufrecht, immergrün, das macht sie ideal als immergrüne Heckenpflanze. Prunus laurocerasus Caucasica erreicht eine Höhe von ca. 2,5 m und wird 1,2 m breit.“

Diese Aussage ist schlichtweg falsch, wir haben vor einigen Jahren selber Caucasia gepflanzt und die Pflanzen sind noch nicht ausgewachsen und in der Höhe bewegen sie sich in Richtung 4 Meter, was dann auch wohl die Endhöhe sein wird, die Breite beträgt jetzt schon 2 Meter.

Dies alles ist kein Problem, wenn Sie ausreichend Platz im Garten haben und das nächste Nachbargrundstück weit entfernt ist.

Unsere Wahl, uns für den Kirschlorbeer Genolia zu entscheiden, war auch geprägt von den Bestimmungen hinsichtlich Grenzabstand.

Um hier die gesetzlichenBestimmungen für Niedersachsen zu erwähnen; ( andere Bundesländer werden ähnliche Ausführungen haben) bei Pflanzenhöhen von 2 Metern ist ein Grenzabstand von 0,50 Metern einzuhalten, bei Pflanzenhöhen von bis zu 3 Metern ein Abstand von 0,75 Metern.

Wir haben uns für die 75 cm Variante entschieden, da wir ja wissen, das die Lorbeerkirsche Genolia eine Höhe um die 3 Meter erreichen wird und wir nicht die Absicht haben, eine 60 Meter Hecke ständig auf 2 Meter runter zu schneiden.

Ein sehr großer Vorteil ist darüber hinaus, das Prunus laurocerasus Genolia nur eine Breite von maximal 1 Meter erreicht, man also bei einer Grenzbepflanzung von 75 cm eventuelle Schnittarbeiten noch bequem von seinem eigenen Grundstück ausführen kann und hier nicht ständig den Nachbarn bitten muß, zum Schneiden der eigenen Hecke  auf das Nachbargrundstück gehen zu müssen.